Allgemeine Geschäftsbedingungen der Matthias Brunner AG
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Dienstleistungsverträgen zwischen der Matthias Brunner AG und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin. Abweichende und zusätzliche Bestimmungen (inkl. AGB des Auftraggebers/der Auftraggeberin) gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet worden sind. Allfällige abweichende schriftliche Vereinbarungen gehen den AGB vor.
2. Zustandekommen des Vertrags
Erteilt der Auftraggeber der Matthias Brunner AG einen Auftrag, kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung der Matthias Brunner AG oder mit Annahme und Ausführung des Auftrags durch die Matthias Brunner AG zustande.
3. Art und Umfang Leistungen
Die Matthias Brunner AG erbringt unabhängige Beratungsdienstleistungen und erstellt unabhängige Expertisen. Der Leistungsumfang der Matthias Brunner AG richtet sich nach der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung der Matthias Brunner AG, einschliesslich eventueller Beilagen. Die Arbeitsergebnisse werden auf Wunsch des Auftraggebers/der Auftgraggeberin in einem Bericht festgehalten. Auf speziellen Wunsch werden auch weitere Leistungen (z.B. Projektleitungen) angeboten. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn ein Kunde anspruchsvolle Lösungen realisieren möchte, die besonders sorgfältig umgesetzt und genau kontrolliert werden müssen. Die Matthias Brunner AG ist berechtigt, Dritte zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen beizuziehen und für diese Drittleistungen gegenüber den Lieferanten direkt abzurechnen. Die Projektleitungskosten der Matthias Brunner AG werden zusätzlich zu den Drittleistungen separat offeriert.
4. Termine
Allenfalls vereinbarte Termine bzw. Fristen für die Erbringung von Dienstleistungen gelten unter Vorbehalt von Ereignissen höherer Gewalt oder anderer aussergewöhnlicher Umstände. Die Termine können nur eingehalten werden, wenn die Matthias Brunner AG und der Auftraggeber/die Auftraggeberin sich über alle Einzelheiten des Auftrages einig geworden sind und der Auftraggeber/die Auftraggeberin der Matthias Brunner AG sämtliche für die Erbringung der Dienstleistung benötigten Unterlagen überlassen hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Matthias Brunner AG alle erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
5. Vertraulichkeit
Die Matthias Brunner AG verpflichtet sich, Daten und Informationen, welche ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln.
6. Rechte an Know-How
Von der Matthias Brunner AG im Rahmen der vertraglichen Leistung erarbeitetes Know-How sowie das Urheberrecht an den Leistungen gehören der Matthias Brunner AG. Eine Weitergabe der Ergebnisse und des Know-Hows an Dritte bzw. eine Veröffentlichung ist mit Zustimmung der Matthias Brunner AG sowie unter korrekter Quellenangabe erlaubt. Die Aussagen in den Berichten von Matthias Brunner AG dürfen nur im vollständigen Wortlaut wiedergegeben oder verwendet werden. Abweichungen sind von Matthias Brunner AG schriftlich freizugeben.
7. Vergütung/Regie
Sofern nicht anders vereinbart ist, sind die Dienstleistungen nach Aufwand zu vergüten. Es kommen die jeweils geltenden Ansätze der Matthias Brunner AG zur Anwendung. Die für die Erbringung der einzelnen Dienstleistungen vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusiv allfälliger Steuern und Abgaben. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gehen sämtliche Nebenkosten zu Lasten des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Verrechnung ist ausgeschlossen. Die Matthias Brunner AG kann einen Kostenvorschuss bis zu 50% der Auftragssumme verlangen. Dieser ist innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen. Wird der Kostenvorschuss nicht beglichen, wird der Auftrag nicht ausgeführt. Bei länger andauernden Aufträgen kann die Matthias Brunner AG monatlich eine Akonto- oder Zwischenabrechnung erstellen.
8. Zahlungstermine/Mahnwesen
Rechnungen der Matthias Brunner AG sind ohne Abzug spätestens innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Nach Ablauf des Zahlungstermin gerät der Auftraggeber/die Auftraggeberin automatisch in Verzug. Es wird ein Verzugszins von 5% fällig. Folgende Kosten für Mahnungen sowie Forderungseintreibung sind vom Auftraggeber/ bzw. von der Auftraggeberin zu bezahlen: Mahnung: Fr. 30.-, Betreibung: Fr. 130.-, zuzüglich Portospesen; übriger Stundenaufwand 95.- pro Stunde, jeweils zuzüglich geltender MwSt.
9. Haftung
Die Matthias Brunner AG ist gehörig versichert. Die Matthias Brunner AG haftet für allfällige Schäden, vorbehältlich des nachfolgenden Absatzes, bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Jede weitere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abrede der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine Bestimmung des Vertragswerkes (inkl. AGB) nichtig sein oder werden, wird der übrige Teil hiervon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn im Vertragstext eine Lücke offenbar wird. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte bedarf zu ihrer Gültigkeit der vorgängigen schriftlichen Zusage der anderen Vertragspartei. Die Zusammenarbeit mit Matthias Brunner AG basiert auf schweizerischem materiellem Recht. Die Anwendung ausländischen Rechts ist ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz Matthias Brunner AG.
Zürich, 30.3.2022